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3. Scheidungsfolgen
Falls Sie eine Scheidung in Erwägung ziehen, ist es unbedingt nötig, sich über die rechtlichen, finanziellen und sonstigen Auswirkungen zu informieren.
Beziehen Sie in Ihre Überlegungen auch die Frage des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder mit ein. Denken Sie ebenfalls an den Unterhalt, den derjenige Ehepartner in Geld zu leisten hat, der das Kind nicht in seinem Haushalt betreut und versuchen Sie durch möglichst konkrete Zahlen eine Vorstellung davon zu bekommen, wie sich die finanziellen Verhältnisse für Sie und Ihren Partner durch eine Scheidung verändern.
Regelungsbedürftige Scheidungsfolgen sind:
- Bankkonto/Schulden (LL)
- Ehewohnung (LL)
- Elterliche Sorge (LL)
- Hausrat (LL)
- Umgangsrecht (LL) (Besuchsrecht desjenigen, der nicht mit dem Kind zusammenlebt)
- Unterhalt (LL)
- Versorgungsausgleich (VB) (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit)
- Zugewinnausgleich (LL) (Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens)
Bei einer einverständlichen Scheidung muss für bestimmte regelungsbedürftige Angelegenheiten bereits mit dem Scheidungsantrag die jeweilige Scheidungsfolgevereinbarung vorgelegt werden.